BVPPT e.V.

Berufsverband  für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V.

Schubbendenweg 4
52249 Eschweiler
Telefon: + 49 2403 83 90 59
Fax: +49 2403 2 04 47
Email: kontakt@bvppt.org
Internet: bvppt.org

Satzung

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verband führt den Namen
BVPPT e.V.
Berufsverband  für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V.

Der Verband ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Aachen eingetragen. Er hat seinen Sitz in Eschweiler. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Ziele des Verbandes

Der BVPPT ist ein Berufsverband. Er ist die berufsständische Vertretung der Counselor/Pädagogisch–therapeutischen BeraterInnen.
Seine Ziele sind insbesondere:
Die Wahrnehmung allgemeiner ideeller Belange der Angehörigen des Berufsstandes
Sicherung und Weiterentwicklung eines Qualitätszirkels mit professionellem Profil
Ermöglichen eines Erfahrungsaustausches im Berufsfeld durch Kolloquien/Konferenzen
Einrichtung von Arbeitskreisen zur kollegialen Supervision und Qualitätskontrolle.
die weitere wissenschaftliche Begründung des Fachgebietes 
Förderung von Publikationen zum Fachgebiet
Der BVPPT kann Kooperationsverträge mit Ausbildungsinstituten abschließen, die die Aus- und Fortbildung Counselor/pädagogisch-therapeutischer BeraterInnen zum Ziel haben.

§ 3
Mitgliedschaft

3.1. Ordentliches Mitglied des BVPPT kann werden, wer das Graduierungsverfahren bei einem der kooperierenden Ausbildungsinstitute erfolgreich abgeschlossen hat oder in Ausnahmefällen seine Qualifikation anderweitig nachgewiesen hat. Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung   Counselor / Pädagogisch – therapeutische BeraterIn (BVPPT) zu führen

3.2 Vorläufiges Mitglied des BVPPT kann werden, wer bei den kooperierenden Mitgliedsinstituten eine mindestens dreijährige pädagogisch-therapeutische Grundausbildung/Weiterbildung begonnen bzw. abgeschlossen hat.
Vorläufige Mitglieder sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung:
Counselor/Pädagogisch – therapeutische BeraterIn (BVPPT) in Ausbildung zu führen.

3.3. Vorläufiges Mitglied kann außerdem werden, wer eine vergleichbare Grundausbildung/Weiterbildung bei einem nichtkooperierenden Institut abgeschlossen hat.

3.4. Mitglieder des Verbandes verpflichten  sich:
zur fortlaufenden kollegialen Supervision,
zur regelmäßigen Fortbildung
zur Einhaltung der Ethikleitlinien

3.5 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste bei der Umsetzung des Verbandszwecks erworben haben.

3.6 Über die Mitgliedschaft entscheidet der BVPPT-Vorstand.

§ 4
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er ist im Januar eines Jahres zur Zahlung fällig.

§ 5
Auflösung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt auch die Zusatzbezeichnung im Sinne des § 3.1 der Satzung. Ein Mitglied kann auf Beschluss des BVPPT-Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn er/sie
den Zielen des BVPPT zuwider handelt,
den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt.
Die Mitgliedschaft erlischt im Falle des Todes.

§ 6
Organe

Organe des BVPPT sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.

§ 7
Der Vorstand des BVPPT

Den Vorstand besteht aus zwei geschäftsführenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand des BVPPT  führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt.

§ 8
Mitgliederversammlung

Der Vorstand beruft einmal jährlich eine Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung diskutiert die berufsständischen Fragen und Aufgabenstellungen für das kommende Jahr und ist darüber hinaus zuständig für

Satzungsänderungen
die Wahl des Vorstandes und dessen Entlastung
Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
die geänderte Beitragsfestsetzung.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausgeschieden ist oder wenn der 10. Teil der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe von Zweck und Grund die Einberufung verlangt hat.
Zuständig für die Festsetzung der Tagesordnung und für die Einberufung ist der Vorstand. Zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von mindestens drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom VersammlungsleiterIn und vom ProtokollführerIn zu unterschreiben ist.

§ 9
Auflösung

Über die Auflösung des BVPPT kann nur in einer mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung Beschluss gefasst werden. Das nach Durchführung der Abwicklung noch vorhandene Verbandsvermögen entfällt an eine im Sinne der Ziele des BVPPT tätigen Institution. Die Entscheidung darüber wird in der abschließenden Mitgliederversammlung gefasst.

Postanschrift:
Berufsverband  für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie e.V.
Professional Association for Counseling, Education & Psychotherapy e.V.
Schubbendenweg 4
D - 52249 Eschweiler

Kontakt:

Telefon: +49 2403 83 90 59
Fax+ 49 02403 2 04 47
Email: kontakt@bvppt.org
Internet: bvppt.org